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(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der der Kunde das Angebot annimmt. Online geschieht dieses durch die gewerbliche Registrierung inklusive der Annahme von gewerblichen Mehrwertdienstleistungen durch Bestellung und Freischaltung dieser Features. Sofern BVS mit der Ausführung des Auftrags beginnt, bevor dem Kunden die Annahmeerklärung zugegangen ist, kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung des Auftrags zu Stande. § 2.3 Ablehnung von Aufträgen (1) BVS ist berechtigt, Aufträge nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Eine Ablehnung kann insbesondere erfolgen, sofern die Anzeige gegen geltendes Recht, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt. Von einer Veröffentlichung ausgeschlossen sind Anzeigen mit pornographischem, jugendgefährdendem oder rassistischem bzw. volksverhetzendem Inhalt sowie Werbung für extreme politische, religiöse und/oder weltanschauliche Gruppierungen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. (2) Im Falle der Zurückweisung eines Auftrages hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits an BVS erbrachten Leistungen. Wird die Anzeige trotz der zunächst erklärten Zurückweisung verbreitet, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Kunden. (3) Aufträge von Werbeagenturen werden nur dann angenommen, wenn BVS zugleich der Name und die Anschrift des Werbetreibenden, in dessen Auftrag die Werbeagentur tätig wird, bekannt gegeben wird. (4) Leistungen zur Verbund- oder Kollektiv-Werbung, d.h., die gemeinschaftliche Werbung für mehrere Werbetreibende, sind grundsätzlich nicht Gegenstand der von BVS im Rahmen des Online-Bereiches angebotenen werblichen Dienstleistungen. Diese können jedoch individualvertraglich mit BVS vereinbart werden. § 2.4 Entgelt (1) Die Höhe des für die jeweils beauftragte werbliche Dienstleistung zu zahlenden Entgelts ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Auftrags gültigen online Angeboten bzw. Preisliste der BVS. (2) Alle Preise sind Netto-Preise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Bucht der Kunde ein Pauschal-Paket gilt der vereinbarte Preis für einen bestimmten Zeitraum - unabhängig davon wie viele eindeutige Besuche, Seitenaufrufe, Banneraufrufe oder Bannerklicks generiert werden. § 2.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung (1)Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BVS anerkannt sind. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. § 2.6 Haftung für Anzeigeninhalte und Seiteninhalte (1) Der Kunde ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige bzw Onlineseite ausschließlich selbst verantwortlich. Insbesondere trägt ausschließlich er die Verantwortung dafür, dass die Anzeige nicht gegen nationale und internationale Wettbewerbs-, Urheber-, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte verstößt. (2) Der Kunde stellt BVS von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten gemäß vorstehendem Absatz 1 entstehen. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten der Rechtsverteidigung. (3) BVS ist nicht verpflichtet, den Anzeigenauftrag auf Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. § 2.7 Gestaltung (1)Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, kann von BVS auch ohne Zustimmung des Kunden als Werbung deutlich kenntlich gemacht werden. § 2.8 Werbung für Arznei- und Heilmittel (1) BVS ist berechtigt, Werbung für Arznei- und Heilmittel von einer schriftlichen Zusicherung des Kunden über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung abhängig zu machen und/oder auf Kosten des Kunden von einer sachverständigen Stelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. § 2.9 Übermittlung der Veröffentlichungsunterlagen (1) Der Kunde wird BVS bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in dem zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Umfang unterstützen. (2) Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass BVS alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken) unentgeltlich und rechtzeitig vorgelegt werden. BVS ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erbringung ihrer Leistung von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen. (3) Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials zu BVS, insbesondere die Gefahr des Verlusts von Daten. (4) Sollte es aufgrund verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden dazu kommen, dass sich Leistungen von BVS verzögern oder wiederholt werden müssen, hat der Kunde die Kosten für einen hieraus resultierenden Mehraufwand zu tragen. (5) Für den Fall, dass die Unterlagen per Datenträger oder über das Internet übersandt werden, haftet der Kunde dafür, dass die Datenträger oder Dateien frei von Computerviren, Trojanischen Pferden, Würmern oder ähnlich schädigenden Computerprogrammen sind. BVS ist berechtigt, eingegangene Dateien, die mit Vorbezeichneten Computerprogrammen belastet sind, zu löschen. BVS wird den Kunden unverzüglich über die Löschung in Kenntnis setzen. BVS haftet nicht für Verzögerungen, die aus der Löschung der Daten resultieren. (6) Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Kunden werden diesem nur auf sein Verlangen und auf dessen Kosten zurückgesandt. Die Gefahr der Rücksendung trägt der Kunde. § 2.10 Links (Verweise auf externe Internetseiten), Haftungsfreistellung (1) Sofern der Kunde in seiner Anzeige einen Link auf eine externe Internetseite - beispielsweise seine eigene Homepage oder die Internetseite eines Dritten - setzt, ist der Kunde für den Inhalt der Internetseite, auf die verwiesen wird, selbst verantwortlich. (2) Eine Verlinkung darf nicht auf solche Inhalte und Zielseiten erfolgen, die Rechte Dritter verletzen, beeinträchtigen oder sonst rechtswidrig sind. Insbesondere darf eine Verlinkung nicht erfolgen, wenn die Zielseite Volksverhetzende, rechts- bzw. linksextremistische Inhalte enthält oder Persönlichkeitsrechte Dritter (durch Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung u. ä.) verletzt werden bzw. auf der Zielseite Gewalttätigkeiten an bzw. der sexuellen Missbrauch von Kindern dargestellt werden. (3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Zielseite nicht gegen nationale und internationale Wettbewerbs-, Urheber-, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte verstoßen. (4) BVS ist nicht verantwortlich und haftet nicht für den Inhalt externer Internetseiten, auf die über Links in einer Anzeige des Kunden direkt oder indirekt verwiesen wird und auf deren Inhalt BVS keinen Einfluss hat. (5) Der Kunde stellt BVS von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten des Kunden gemäß vorstehenden Absätzen 1 bis 3 entstehen. Die Freistellung umfasst auch den Ersatz der Kosten der Rechtsverteidigung. (6) Externe Links werden generell in einem neuen Festner ("blank") geöffnet. § 2.11 Gewährleistungsumfang (1) Soweit BVS zur Mängelbehebung verpflichtet ist, wird sie den Mangel durch kostenfreie Nacherfüllung in Form der Schaltung einer Ersatzanzeige beseitigen. Kann der Mangel nicht behoben werden oder ist die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst dann auszugehen, wenn sie unmöglich ist, wenn sie von BVS unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel an der Erfolgsaussicht bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus anderen Gründen vorliegt. (2) Der Kunde hat Mängel an den Leistungen BVS unverzüglich gegenüber BVS anzuzeigen. Er genügt dabei seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nur dann, wenn er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Anzeigenrechnung rügt. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab deren Entdeckung zu rügen. Die Mangelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. Verletzt der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht, gilt die Leistung BVS auch in Ansehung des Mangels als genehmigt, es sei denn, BVS hat den Mangel arglistig verschwiegen. § 2.12 Haftung (1) Das Recht des Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von BVS und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehendem Satz 1 gilt nicht, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten ist und/oder soweit BVS im Einzelfall eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat und/oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt und/oder soweit BVS wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt, insbesondere solche Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. (2) Die Haftung von BVS ist bei leicht fahrlässig verursachten Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. § 2,13 Schlussbestimmungen (1) BVS wird personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, soweit sie im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder zur Nutzung der Internetangebote bzw. zur Abrechnung der eingegangenen Verbindlichkeiten erforderlich sind. Personenbezogene Daten sind: E-Mail-Adresse, Geschäfts- und Rechnungsadresse, Bankverbindung sowie Kreditkartennummer und deren Ablaufdatum sowie die Daten der jeweiligen Werbeanzeige. (2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen. (3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags - auch dieser Bestimmung - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). (5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. sollte dieser Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der Geltungserhaltenden Reduktion diejenige Vereinbarung, die die Parteien unter Berücksichtigung des mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zwecks getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Eine Lücke wird im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die dem von den Parteien bei Vertragsschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein. 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